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Ausbildung
2013 wurden die Führerscheinklassen (jetzt: Fahrerlaubnisklassen) neu geregelt. Dadurch wurde die Unterscheidung der Fahrerlaubnisklassen etwas komplizierter. Für alle Klassen gilt:
- Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeit von max. 15 Jahren.
- Danach muss der Führerschein neu ausgestellt werden.
- Die Fahrerlaubnis selbst bleibt - ohne neue Prüfung - bestehen.
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens bis zum 19.01.2033 ausgetauscht werden.
Theorie-Unterricht von 18:30 bis 20:00 Uhr
Montag und Mittwoch: Brackenheim, Hausener Straße 2
Dienstag und Donnerstag: Schwaigern, Marktstraße 4
Fahrzeugart
Für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht oder
- oder mit Anhänger über 750 kg zGG, wenn das zul. Ges.gewicht von Anhänger und Zugfahrzeug 3,500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
- ab 18 Jahre oder
- ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Eingeschlossene Klassen
AM - L
Anmerkung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland und Österreich bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.
Fahrzeugart
Für Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht
- sofern der Anhänger über 750 kg zul. Ges.gew. hat und das zul. Ges.gew. der Kombination 3.500 kg übersteigt aber nicht mehr als 4.250 kg hat.
Mindestalter
- 18 Jahre oder
- 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren" oder
- im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossene Klassen
AM - L
Anmerkung
Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig.
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland und Österreich bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.
Fahrzeugart
Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger
- sofern der Anhänger über 750 kg zul. Ges.gew. hat das zul. Ges.gew. der Kombination 3.500 kg übersteigt aber nicht mehr als 4.250 kg
Mindestalter
- 18 Jahre oder
- 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren" oder
- im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossene Klassen
AM - L
Anmerkung
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland und Österreich bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung.
Fahrzeugart
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder und
3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor bzw. anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
- . -
Anmerkung
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterie)
Fahrzeugart
Krafträder
- bis 125 ccm
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- bis 15 kW
Mindestalter
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM
Anmerkung
- . -
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW (Verhältnis Leistung / Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter
- 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen
AM - A1
Anmerkung
Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 ccm
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- über 15 kW
Mindestalter
- 18 Jahre oder
- 17 Jahre bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren" oder
- im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossene Klassen
AM - A1 - A2
Anmerkung
Bei 2-jährigem Vorbesitz von A2 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Fahrzeugart
1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen
- . -
Anmerkung
- . -
Fahrzeugart
Mofa
- max. 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
- einsitzig
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor
Mindestalter
- 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen
- . -
Anmerkung
- . -